Sollten Sie Interesse haben diese Möglichkeit zu nutzen, müssen Sie ein entsprechendes Lastschriftmandat [1]für das österreichische Finanzamt ausfüllen, sofern Sie nicht selbst über einen FinanzOnline Zugang verfügen. Das entsprechende Lastschriftmandat kann mittels Formular erstellt werden.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass diese Möglichkeit der Zahlung mittels Lastschrift lediglich für Einkommensteuervorauszahlungen verfügbar ist und nur dann seitens des Finanzamts durchgeführt wird, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
Weiters verliert ein wirksam begründetes Lastschriftmandat seine Gültigkeit jedenfalls wenn:
In den zuletzt genannten Fällen ist dann wieder wie bisher die Abgabenschuld -aktiv- zu überweisen. Möchten Sie das Lastschriftmandat von sich aus beenden, so ist dies mittels schriftlicher Mitteilung an das Finanzamt durchzuführen, und der Widerruf gilt ab dem Tag des Einlangens bei der Behörde.
Das Finanzamt übermittelt beim Vorliegen eines Lastschriftmandates zusätzliche Benachrichtigungen.
Links
[1] https://www.formularservice.gv.at/site/fsrv/user/formular.aspx?pid=5fda59c226ca4d838f89a363069c7169&pn=B7d0039a41419446ab3cb6b21abd4105e
[2] https://www.bmf.gv.at/top-themen/SEPA_Lastschrift_Mandat.html