Sie sind hier

Tax News (HU) - Einkommensteuer

Super-Brutto, Cafeteria, Versicherungsregelungen
21.12.2012

Aufhebung der „Super-Brutto Regelung” – Künftig wird auch bei Einkommen ab THUF 2.424 keine 27%-ige Erhöhung der Bemessungsgrundlagen mehr zu berücksichtigen sein, wodurch die als „Super-Brutto” genannte Regelung außer Kraft gesetzt wird. Zu beachten ist allerdings, dass zeitgleich als Gegenmaßnahme auch die Höchstbeitragsgrundlage für die Pensionsversicherung außer Kraft gesetzt wird, wodurch bei Einkommen über HUF 8 Mio das Nettoeinkommen reduziert wird.

Cafeteria-Leistungen werden teurer – Der Kreis der sog. „außergehaltlichen Zuwendungen”, deren jährlicher Höchstbetrag (THUF 500) und die Bemessungsgrundlage für Dienstgeber (1,19-fache der Zuwendung) bleiben unverändert. Der zusätzlich zu der 16%-igen Einkommensteuer zu entrichtende Gesundheitsbeitrag wird jedoch von 10% auf 14% erhöht. Weitere Änderungen:
- Der Höchstbetrag des Elisabeth-Gutscheins wird monatlich von HUF 5.000 auf HUF 8.000 erhöht, die Gutscheine können 2013 weiterhin auch für den Kauf von warmen Essen verwendet werden.
- Der Schulbeginn-Zuschuss kann nur in Form eines Gutscheins gewährt werden, wobei dieser Gutschein im Zeitraum von 60 Tagen vor Schulbeginn bis Ende des Ausgabejahres gültig ist.
- Steuerfreie Eintrittskarten, Abos können bis zu einem Wert von THUF 50 nicht nur für Sportereignisse, sondern ab 2013 auch für kulturelle Ereignisse (Theater, Ausstellung, etc) gewährt werden. Der Rahmenbetrag bleibt unverändert.

Neuregelung der Versicherungsregelungen – Die einkommensteuerlichen Regelungen im Zusammenhang mit Versicherungen wurden neu kodifiziert.
Hierbei wurde der Begriff der „Risikoversicherung” eingeführt. Diese ist eine Personenversicherung (Lebens-, Unfall-, und Krankheitsversicherung), die weder eine Ablaufleistung beinhaltet noch einen Rückkaufswert hat. Die monatlichen Versicherungsprämien solcher Risikoversicherungen, die von einem „Auszahler” (ungarische Sonderdefinition bei Dienstgebern) bezahlt werden, sind bis zu 30% des Mindestlohns steuerfrei. Darüber hinaus müssen 16% Einkommensteuer und 27% Gesundheitsbeitrag bezahlt werden.
Von den nicht als Risikoversicherung geltenden Versicherungen bleiben bei bestimmten Lebensversicherungen (Geltung für unbeschränkte Zeit, dh bis zum Tod und kein Rückkaufswert) die vom Dienstgeber bezahlten Versicherungsprämien steuerfrei.
Für weitere Details zu den neuen Regelungen bei Versicherungen wenden Sie sich bitte an unsere Kollegen.
 

Need help?

Contact us!