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Tax News: Steuerreform 2015/16 - Einkommensteuer - einschneidende Änderungen bei Einlagenrückzahlung

01.06.2015

Einlagenrückzahlung

Die gerade bei Immobilienaktiengesellschaften so beliebte - für Privatpersonen idR steuer­freie - Gewinnausschüttung von Einlagen wird neu geregelt. Die bisherige Wahlmöglichkeit, Ausschüttungen als Dividende oder als Kapitalrückzahlung zu behandeln, entfällt. Solange „operative Gewinne“ vorhanden sind, müs­sen diese zuerst ausgeschüttet werden. Bei Privatpersonen fällt dann die 27,5 %ige Kapitalertragsteuer an, bei Kapitalge­sell­schaften ist die Dividende idR steuerfrei. Die Neuregelung soll erst­malig für Wirtschafts­jahre gelten, die ab dem 1. August 2015 beginnen.

Tipp: Bei ausreichender Liquidität sollte jedenfalls geprüft werden, ob noch eine Aus­schüttung von Kapitalrücklagen vor Inkraft­treten der Neuregelung vorgenommen werden soll. Zu beachten ist aber, dass Kreditzinsen für eine derartige Einlagenrückzahlung steuer­lich nicht abzugsfähig sind. Außerdem muss geprüft werden, ob die Einlagenrückzahlung durch Anschaffungskosten gedeckt ist, da ansonsten ein steuerpflichtiger Veräußerungs-gewinn entsteht.

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