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Versorgungsleistung, Gesundheitsbetrag [1]
23.09.2015

Besteuerung von öffentlichen Versorgungsleistungen

  • Ab dem 25. Juni 2015 ist die Errichtung von öffentlichen Versorgungsleitungen auf neuer Trasse steuerfrei. Die Steuerpflicht entsteht ab dem 6. Jahr der tatsächlichen Inbetriebnahme.
  • Ab dem 25. Juni 2016 wird die Bemessungsgrundlage jener Unternehmungen reduziert, die eine Telekommunikations-Netzentwicklung durchführen, wonach den Abonnenten eine mindestens 100 Mbps schnelle Datenverbindung zur Verfügung gestellt wird.

Der monatliche Gesundheitsbetrag wird von 6.930 HUF auf 7.050 HUF erhöht.


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