Zahlreiche behördliche und Verwaltungsverfahren werden ab 2016 von der Gebühren- oder Dienstleistungsentgeltspflicht befreit. Die Befreiung betrifft – unter anderem – folgende Verfahren: Firmenbuchauszug, Firmenzeugnis, elektronische Übermittlung von in elektronischer Form vorliegenden Urkunden des Firmenbuchs sowie alle Steuerbestätigungen und die Veröffentlichung des Jahresabschlusses.
Der monatliche Betrag des Gesundheitsdienstleistungsbeitrages wird auf HUF 7.050 erhöht (früher: HUF 6.930).
Alle Arten der umweltfreundlichen Fahrzeuge werden von der Registrierabgabe, der Kfz-Steuer und der Firmenwagensteuer befreit (bisher galt das nur für Elektroautos).
Kfz-Steuer: Sattelschlepper und der durch ihn gezogene Auflage werden als Fahrzeugverbund besteuert.
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