Arbeitslöhne dürfen an Arbeitnehmer, die Bauleistungen[1] erbringen, nicht mehr bar bezahlt bzw von diesen entgegengenommen werden, wenn der Arbeitnehmer über ein Bankkonto verfügt oder einen Rechtsanspruch auf ein solches hat[2]. Außerdem können bar bezahlte Entgelte über € 500, die für die Erbringung von Bauleistungen gezahlt wurden, nicht mehr steuerlich abgesetzt werden[3].