Die beim Inkrafttreten des neuen ungarischen Bürgerlichen Gesetzbuches (Gesetz Nr. V. des Jahres 2013) bereits registrierten oder unter Registration stehenden GmbH-s (ungarisch: Kft), deren Stammkapital HUF 3 Mio. nicht erreicht, sind verpflichtet, dieses zu erhöhen oder die Gesellschaft umzugründen. Die obligatorische Kapitalerhöhung wurde um ein Jahr verschoben, der neue Termin ist der 15. März 2017.
Links
[1] https://www.fal-con.eu/sites/fal-con.eu/files/styles/colorbox_width_1000px/public/image/b-14_15.jpg?itok=VG9wfUxs