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Startseite > TAX News Ungarn - Die verpflichtende Benutzung von Online-Registrierkassen wird erweitert

Online Registrierkassen [1]
20.04.2016

Die Änderung wird zu zwei Terminen in Kraft treten.

  • Ab dem 30. September 2016 wird auf den folgenden Gebieten die Benutzung der Onlinekassen obligatorisch:
    • Fahrzeugreparatur und -Instandhaltung, Einzelhandel von Fahrzeugersatzteilen,
    • Handel und Reparatur von Motorrädern sowie deren Ersatzteilen,
    • Plastische Chirurgie,
    • Betrieb von Diskos und Tanzräumen,
    • Kleidungsreinigung,
    • Dienstleistung für das Wohlbefinden des Körpers und Körpertraining.
  • Ab dem 01. Januar 2017 wird die Pflicht auch auf die Taxifahrer und Wechselstuben („Geldwechsler“) erweitert.

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