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01.09.2016

Gewerbesteuer – ab dem 01. Juli 2016 wird ein neuer Begriff für Lizenzgebühr eingeführt, der fast zur Gänze mit dem Begriff des Körperschaftsteuerrechts übereinstimmt.

Firmenwagen Steuer – Bei einem langfristigen Mietvertrag für einen PKW wird ab 2017 nicht der Vermieter sondern der Inhaber der Schuldner der Steuer sein.

Ab 2017 wird die Zulage für Kreditinstitute (derzeit 5%) nicht mehr eingehoben.

Die Sondersteuer der Kreditinstitute wird in den Jahren 2017 und 2018 von 0,24% auf 0,21% reduziert. Die Grundlage der Sondersteuer wird auch geändert: Die Sondersteuer soll aufgrund der Angaben des Jahresabschlusses des zweit-vorangehenden Jahres bestimmt werden.

Tourismusentwicklungsbeitrag (neue Steuer) – Die neue Steuer für Restaurants muss ab 2018 bezahlt werden. Die Steuer wird 4% des Nettowertes der erbrachten Dienstleistungen betragen.


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