Published on www.fal-con.eu (https://www.fal-con.eu)

Startseite > Tax News: Quotenregelung im Aufsichtsrat ab 1.1.2018

04.01.2018

Mit dem Gleichstellungsgesetz von Männern und Frauen wurde die Verpflichtung eingeführt, dass in nach dem 1.1.2018 gewählten Aufsichtsräten unter bestimmten Voraussetzungen mindestens 30 % Frauen (aber auch mindestens 30 % Männer) vertreten sein müssen. Betroffen von der Neuregelung sind börsennotierte Unternehmen oder Unternehmen, die mehr als 1.000 Arbeitnehmer beschäftigen und deren Aufsichtsrat mindestens 6 Kapitalvertreter umfasst. Überdies muss der Frauen- respektive Männeranteil in der Belegschaft über 20 % liegen.

Sowohl Kapital- als auch Arbeitnehmer-Vertreter müssen die Quote getrennt erfüllen (Arbeitnehmer-Vertreter  aber erst, wenn sie mit 3 Mitgliedern im Aufsichtsrat vertreten sind). Es ist zu runden, das heißt von 6 Kapitalvertretern müssen mindestens 2 Frauen bzw Männer sein. Die Quotenregelung gilt für Wahlen bzw. Entsendungen in den Aufsichtsrat ab 1.1.2018. Als Sanktion für die Nichterfüllung der Quote bleibt das Aufsichtsratsmandat unbesetzt.


Source URL: https://www.fal-con.eu/de/taxnews/tax-news-quotenregelung-im-aufsichtsrat-ab-112018