Die Erstellung der sog. „selbstständigen Dokumentation“ ist nicht mehr möglich. Die Verrechnungspreisdokumentation wird – wie es auch bisher möglich war – aus einem Hauptdokument und einem lokalen Dokument bestehen, dessen verpflichtender Inhalt wesentlich erweitert wurde:
Bei Dienstleistungen mit geringem Mehrwert innerhalb der Gruppe wird das übliche Mark-up 3% bis 7% betragen (bisher 3% - 10%). Unter dieser Voraussetzung können solche Geschäfte auch in der Zukunft weiterhin in einer „vereinfachten Dokumentation“ dargestellt werden.
Eine weitere Administrationslast stellt die Regelung dar, dass die Datenbankrecherchen mindestens alle 3 Jahre, die Aktualisierung der Finanzdaten der ausgewählten Vergleichsunternehmen jährlich durchgeführt werden müssen.
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