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Startseite > Tax News: Kammerumlage 1 – Senkung ab 1.1.2019

10.02.2019

Mit 1.1.2019 ist die KU 1 zweifach gesenkt worden. Von der Bemessungsgrundlage ausgenommen sind nunmehr die Vorsteuern bzw Erwerbsteuern von Investitionen in das ertragsteuerliche Anlagevermögen (einschließlich geringwertige Wirtschaftsgüter). Andererseits wurde der Hebesatz von bisher fix 0,3 % auf einen gestaffelten Satz gesenkt.

 

Bemessungsgrundlage

Staffel bis € 3 Mio

Staffel zwischen € 3 und € 32,5 Mio

Staffel ab € 32,5 Mio

Hebesatz

0,29 %

0,2755 %

0,2552 %

 


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