Steuergutschrift für Mütter
Die wichtigste aktuelle Änderung des Einkommensteuerrechts besteht darin, dass Mütter von vier oder mehr Kindern ab 2020 eine lebenslange Steuergutschrift erhalten, die vor jeder anderen Begünstigung berücksichtigt werden muss. Die Befreiung gilt für Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit (mit Ausnahme von Abfindungen für die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, die den gesetzlichen Betrag übersteigen) und Einkünfte aus bestimmten selbständigen Tätigkeiten.
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