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05.11.2019
  • Die vereinfachte Unternehmersteuer (EVA) wird mit dem 1. Januar 2020 abgeschafft.
  • Der Steuersatz der Kleinunternehmersteuer (KIVA) wird von 13 % auf 12 % gesenkt.
  • Der Steuersatz für gewerbliche Beherbergungsleistungen wird von 18 % auf 5 % reduziert. Der neue Steuersatz darf zuerst auf Geschäftsfälle angewendet werden, bei denen das Leistungsdatum am oder nach dem 1. Januar 2020 liegt. Es wird gleichzeitig aber auch ein Tourismusbeitrag von 4 % fällig.
  • Ab 2019 wird auch bei dem Innovationsbeitrag keine Abschlagszahlung (Vorauszahlungs-Ergänzung) mehr fällig.
  • Der Betrag des monatlichen Gesundheitsbeitrages erhöht sich von HUF 7.500 auf HUF 7.710.

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