Vom BMF wurde klargestellt[1], dass die steuer- und SV-freien Corona-Zulagen und Bonuszahlungen bis zu € 3.000 allen Arbeitnehmern, die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, gewährt werden können. Es gibt dabei keine Einschränkungen auf Branchen oder systemrelevante Tätigkeiten.
Links
[1] https://www.bmf.gv.at/public/top-themen/corona-hilfspaket-faq.html