Die Förderung gemeinnützigen vermögensverwaltenden Stiftungen durch Körperschaftsteuersubjekten wird bereits ab dem 10. Juni 2021 möglich sein. Die steuerlich abzugsfähige Förderhöhe beträgt in der Regel 20%, bei der Förderung von Hochschulen 300%, ist jedoch mit dem Betrag des Ergebnisses vor Steuern limitiert.