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07.07.2021

Die Umsatzsteuer nach uneinbringlichen Forderungen kann auch dann zurückgefordert werden, wenn das Recht zur Steuerfeststellung bereits verjährt ist. Diese Beträge können binnen einem Jahr ab Eintritt der Uneinbringlichkeit – typischerweise ab Rechtskraft des Gerichtsbeschlusses – zurückgefordert werden. Die Finanzbehörde entscheidet über den Antrag innerhalb von 6 Monaten.

Im Zusammenhang mit dem Brexit wird die EU das Vorsteuerrückerstattungsrecht der in dem Vereinigten Königreich ansässigen Rechtspersonen aufgrund von Gegenseitigkeit gewähren.


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