Der Kreis der im Zeitraum vom 10.06.2021 bis zum 31.12.2021 beantragbaren Zahlungserleichterungen wird erweitert.
Diese Erleichterungen können nicht gemeinsam beantragt werden und können auch nicht mit bereits vorher in Anspruch genommenen Erleichterungen zusammengezogen werden. Im jeweiligen Antrag muss immer dargestellt werden, was für Nachteile die - die Erleichterung begründen - die Pandemie für den Antragsteller verursacht hat.