Der erhöhte Klimabonus beläuft sich im Jahr 2022 auf insgesamt € 500 pro Person bzw € 250 für Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Anspruchsberechtigt ist jede natürlich Person, die im Jahr 2022 zumindest an 183 Tagen ihren Hauptwohnsitz in Österreich hatte. Für Kinder, die ab dem 3. Juli 2022 geboren wurden, besteht demnach noch kein Anspruch für das Jahr 2022. Der erhöhte Klimabonus wird auf zwei Arten ausbezahlt.
TIPP: Ab dem Jahr 2023 soll der Klimabonus wieder in der ursprünglich geplanten Form (Sockelbetrag und Regionalausgleich) ausgezahlt werden. Sorgen Sie daher vor, dass Ihre Bankverbindung in FinanzOnline aktuell gehalten wird, damit Sie sich nicht mit der Einlösung von Gutscheinen beschäftigen müssen.
[1] Kontodaten, die zuletzt vor dem 1.1.2020 aktualisiert oder durch das Finanzministerium für eine Auszahlung genutzt wurden, können aus Sicherheitsgründen nicht herangezogen werden.
Links
[1] http://www.klimabonus.gv.at/