Seit 1.1.2012 haben sich in Deutschland die Voraussetzungen geändert, nach denen eine ausländische Gesellschaft eine Freistellung oder Entlastung von der deutschen Kapitalertragsteuer beantragen kann. Eine Quellensteuerentlastung wird nach der Neuregelung nunmehr gewährt, soweit
Die bisherige 10%-Grenze bei der eigenen Wirtschaftstätigkeit ist entfallen. Die Entlastung kann nunmehr auch anteilig gewährt werden, soweit die Voraussetzungen erfüllt sind. Ersten Erfahrungsberichten zufolge, ist das Erstattungsverfahren deutlich aufwändiger geworden.