Der VfGH hat in letzter Zeit folgende steuerrechtliche Entscheidungen gefällt:
Der VwGH hat den Anwendungsbereich der Gaststättenpauschalierungs-VO für Veranlagungsjahre bis einschließlich 2007 präzisiert. Er vertritt dabei die Meinung, dass die Verordnung nur Gaststätten erfasse, die den Gästen auch frisch in einem Küchenbereich zubereitete Speisen anbieten (zumindest „kleine Speisenkarte“) und dafür auch über die infrastrukturellen Einrichtungen einer Küche verfügen. Im Beschwerdefall - eine Skibar – waren die Voraussetzungen für die Anwendung der Pauschalierungsverordnung nicht gegeben.