Wer zwecks Geltendmachung von Steuervorteilen, wie
eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit.
TIPP: Am 31.12.2014 endet daher die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 2009.
Hat ein Dienstgeber im Jahr 2009 von den Gehaltsbezügen eines Arbeitnehmers zu Unrecht Lohnsteuer einbehalten, kann dieser bis spätestens 31.12.2014 beim Finanzamt einen Rückzahlungsantrag stellen.