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Tax News (HU) - Verschärfte Registrierungsregelungen

Firmenregistrierung Firmenbuch Steuerregistrierung
01.06.2012

Firmenregistrierung

Anfang 2012 sind mehrere Änderungen bezüglich der Firmenregistrierung in Kraft getreten. Das Verfahren wurde im Ergebnis teurer, langsamer und komplizierter.

Die Dokumente, die die Nutzungsberechtigung des Sitzes, der Filiale oder der Niederlassung beweisen, müssen beim Firmenbuchgericht eingereicht werden. Eine offizielle Bestätigung über die bezahlte Gebühr muss ebenfalls beigefügt werden (früher war die Kontrolle dieser Belege durch den Rechtsanwalt ausreichend). Rechtsanwälte sind nicht mehr berechtigt, eine Domizilierung anzubieten.

Bei verspäteten Registrierungsanträgen ist das Gericht verpflichtet, eine Geldstrafe zu verhängen, welche HUF 50.000 – 900.000 (ca. EUR 180 – EUR 3.200) betragen kann. Diese Strafe betrifft auch die spät eingereichten Änderungsanträge.

Der Kreis der beim Gericht anzumeldenden Informationen wurde ebenfalls erweitert:

  • Im Gesellschaftsvertrag müssen wieder alle Tätigkeiten mit NACE-Codes aufgelistet werden.
  • Es ist erneut erforderlich, einen Zustellungsbevollmächtigten zu beauftragen, wenn im Firmenregistrierungsantrag eine ausländische Gesellschaft oder eine ausländische Privatperson ohne ungarischen Wohnsitz genannt wurde. Die bestehenden Firmen müssen bis zum 1. Februar 2013 einen Zustellungsbevollmächtigten anmelden.
  • Beim Registrierungsantrag muss eine beglaubigte Übersetzung des aktuellen Firmenauszuges der ausländischen Gesellschaft eingereicht werden; die Gegenzeichnung des Rechtsanwaltes ist nicht mehr ausreichend.

Steuerregistrierungsverfahren

Ab dem 1. Januar 2012 wird der Erteilung der Steuernummer ein separates Steuerregistrierungsverfahren vorangehen. Die Finanzbehörde prüft – aufgrund der registrierten und vom Firmenbuchgericht erhaltenen Daten –, u.a. die folgenden Umstände, die der Erteilung der Steuernummer entgegenstehen können:

  • eine mehr als 180 Tage ununterbrochen bestehende Steuerschuld iHv mehr als HUF 15. Mio. (ca. EUR 54.000,-) hat, oder
  • innerhalb von 5 Jahren vor dem Registrierungsantrag aufgelöst wurde und dabei eine Steuerschuld iHv mehr als HUF 15 Mio. hatte, oder
  • wenn ihre Steuernummer innerhalb von 5 Jahren vor dem Registrierungsantrag wegen rechtswidriger Tätigkeit gelöscht wurde.

Im Regelfall, wenn alle nötigen Angaben zur Verfügung stehen und keine Ausschlussumstände zu vermuten sind, dauert das Verfahren einen Arbeitstag lang. Sonst ist das Verfahren in 8 Arbeitstagen zu beenden. Gegen einen abweisenden Beschluss kann innerhalb von 8 Tagen ein Freistellungsantrag eingereicht werden (Ausschlussfrist!). Bei einer Ablehnung dieses Antrages kann eine Berufung eingereicht werden.

Das Registrierungsverfahren wird auch dann durchgeführt, wenn neue Geschäftsführer ernannt werden oder neue Gesellschafter eintreten. Nach dem Verfahren wird das Finanzamt aufgrund einer Risikoanalyse ausgewählte Steuerzahler für max. ein Jahr unter verstärkte amtliche Aufsicht stellen. Der Steuerpflichtige kann verpflichtet werden, häufigere Umsatzsteuererklärungen einzureichen oder die Erklärungen durch einen Steuerberater gegenzeichnen zu lassen.

Durch die Einführung des Steuerregistrierungsverfahrens hat das bereits vorhin existierende vereinfachte Firmenregistrierungsverfahren an Attraktivität verloren, da die einstündige Frist für die vereinfachte Abwicklung ab Ausgabe der Steuernummer gerechnet wird und somit das vorangehende Steuerregistrierungsverfahren nicht berücksichtigt. Die Gebühr für dieses Verfahren wurde ebenfalls erhöht.

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