Betreuungskosten für Kinder bis zum zehnten Lebensjahr können als außergewöhnliche Belastung steuerlich abgesetzt werden. Wie und in welcher Höhe, erfahren Sie im folgenden Artikel. (Lesen Sie mehr)
Bis zum 31.12.2014 haben Sie noch die Möglichkeit die Arbeitnehmerveranlagung 2009 sowie Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer des Jahres 2009 zu beantragen. (Lesen Sie mehr)
Arbeitnehmer mit schwankenden Bezügen haben während des Jahres oft zu viel an Lohnsteuer bezahlt. Mithilfe der sogenannten "Aufrollung" kann der Arbeitgeber die zu viel bezahlte Lohnsteuer ermitteln und an den Arbeitnehmer auszahlen. (Lesen Sie mehr)