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Tax News Archiv Ungarn 2013

  • Kleinunternehmenssteuer (KIVA)
    Ab 2013 werden zwei neue optionale Versteuerungsarten für Kleinunternehmene eingeführt: die Pauschalversteuerung ("KATA") und die Kleinunternehmenssteuer ("KIVA"). Dieser Artikel fasst die wesentlichen Regelungen und Bedingungen der Kleinunternehenssteuer zusammen. (Dieser Artikel ist nur auf Ungarisch verfügbar.)
  • Pauschalversteuerung für Kleinunternehmen ("KATA")
    Ab 2013 werden zwei neue optionale Versteuerungsarten für Kleinunternehmene eingeführt: die Pauschalversteuerung ("KATA") und die Kleinunternehmenssteuer ("KIVA"). Dieser Artikel fasst die wesentlichen Regelungen der Pauschalversteuerung zusammen. (Dieser Artikel ist nur auf Ungarisch verfügbar.)
  • Versicherungssteuer
    Ab 2013 wird eine neue Versicherungssteuer eingeführt, während die Sondersteuer für Versicherungen aufgehoben wird. Die neue Versicherungssteuer ist dann zu zahlen, wenn der Ort des versicherten Risikos in Ungarn liegt. Die Versicherungssteuer ist durch das Verischerungsunternehmen aufgrund des Bruttobetrags der Versicherungsprämien abzuführen. (Dieser Artikel ist nur auf Ungarisch verfügbar.)
  • Transaktionssteuer
    Ab 2013, eine neue Transaktionssteuer wird eingeführt, die u.a. die folgenden finanzielle Transaktionen belasten werden: Banküberweisung, Direct Debit, Barauszahlung von Bankkonten, Einlösung von Schecks, usw. (Dieser Artikel ist nur auf Ungarisch verfügbar.)
  • Reverse Charge Verfahren für landwirtschaftliche Produkte
    Im Reverse Charge Verfahren ist der Käufer oder Empfänger der Leistung zur Erklärung der Zahlung verpflichtet. Ab 1. Juli 2012 ist dieses Verfahren auch für die inländische Lieferung von bestimmten landwirtschaftlichen Produkten anzuwenden. Die neue Regelung wurde vorübergehend für 2 Jahre eingeführt, um die Umsatzsteuerhinterziehung in diesem Bereich zu verhindern. (Dieser Artikel ist nur auf Ungarisch verfügbar.)
  • Vermittelte Dienstleistungen - Gewerbesteuer und Umsatzsteuer
    Unternehmen erhalten regelmäßig sonstige Leistungen, die unmittelbar an ihre Kunden oder an andere Unternehmen innerhalb der Unternehmensgruppe weiterbelastet werden. Für solche Leistungen gelten besondere Regelungen im Umsatzsteuer- und Gewerbesteuergesetz. Diese Vorschriften sind zwar nicht neu, aber verursachen viele Missverständnisse in der Praxis. Unser Artikel fasst daher die wesentlichen Aspekte der vermittelten Dienstleistungen aus ungarischer steuerlicher Sicht zusammen. (Dieser Artikel ist nur auf Ungarisch verfügbar.)
  • Einkommensteuer - Familienabsetzbetrag
    Die Regelungen des Familienabsetzbetrages wurden ab 1. Januar 2012 geändert. Der Höchstbetrag selbst wurde nicht geändert: Die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuer kann bei ein oder zwei abhängigen Angehörigen durch HUF 62.500,- pro Monat und pro Abhängige vermindert werden. Bei drei oder mehr Abhängigen kann die Bemessungsgrundlage durch HUF 260.250,- reduziert werden. (Dieser Artikel ist nur auf Ungarisch verfügbar.)

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