Der steuerliche Teil des von der Regierung am 10.2.2012 präsentierten Maßnahmenpakets zur Budgetsanierung soll bis 2016 insgesamt ein zusätzliches Steueraufkommen von rd € 7,5 Mrd bringen. Inhaltlich betrachtet liegt der Schwerpunkt dieses Teils bei den einkommensteuerrechtlichen und umsatzsteuerrechtlichen Änderungen im Zusammenhang mit Immobilien sowie bei der als „Solidarabgabe“ bezeichneten Kürzung des Gewinnfreibetrages bzw der Anhebung der Steuersätze für sonstige Bezüge. Die steuerlichen Maßnahmen werden nachfolgend – auf Basis der am 6. 3. 2012 im Ministerrat beschlossenen Regierungsvorlage des „1. Stabilitätsgesetzes 2012“ - im Detail dargestellt.
31.03.2012