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Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2014 - Sonstige Änderungen

05.02.2014
  • Umsatzsteuer

Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen, bei denen die Umsatzsteuer nicht gesondert ausge­wiesen werden muss, soll von 150 € (brutto) auf 400 € (brutto) angehoben werden[1].

  • Gesellschaftsteuer

Die Gesellschaftsteuer soll mit 1.1.2016 abge­schafft werden.

  • Normverbrauchsabgabe

Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) soll künftig nach einem vom CO2-Ausstoß abhängigen pro­gressiven Tarif berechnet werden. Der auf volle Prozentsätze zu rundende Steuersatz ergibt sich aus der Formel: (CO2-Emissionswert in Gramm je km minus 90 Gramm) dividiert durch 5. Diese Neurege­lung, die bei Fahrzeugen mit einem hohen CO2-Ausstoß zu deutlichen Preissteigerungen führt, soll ab 1.3.2014 in Kraft treten. Nach einer nunmehr in die Regierungsvorlage aufgenommenen Übergangsregelung  kommt für Fahrzeuge, für die bis zum 15.2.2014 ein verbindlicher Kaufvertrag abgeschlossen wurde, noch die alte Regelung zur Anwendung. 

 

Außerdem sollen die Beträge der motorbezogenen Versicherungssteuer und der Kraftfahrzeugsteuer für Krafträder und Fahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht unter 3,5 to inflationsbedingt angepasst werden.

  • Verbrauchssteuern

Aus gesundheitspolitischen Überlegungen soll die Alkohol-, Schaumwein- und Tabaksteuer er­höht werden.

  • Stabilitätsabgabe für Banken

Die Bemessungsgrundlage für die Abgabe soll geändert werden und der Steuersatz sowie der Sonderbeitrag spürbar erhöht werden.




[1] § 11 Abs 6 UStG iFd RV AbgÄG 2014.

 

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