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Aktuelle Rechtsprechung: Einkünftezurechnung beim Zuwendungsfruchtgenuss

08.02.2022

Wird für eine vermietete Eigentumswohnung unentgeltlich ein Zuwendungsfruchtgenussrecht eingeräumt, so muss der Fruchtgenussberechtigte, damit ihm die Einkunftsquelle zuzurechnen ist, Dispositionen über die Nutzung der Wohnung treffen bzw treffen können. Legt der Fruchtgenussberechtigte dem bisherigen Mieter lediglich ein identes Mietanbot für den bereits existierenden Mietvertrag, so reicht dies nicht für einen Übergang der steuerlichen Zurechnung der Einkünfte aus. Dass in diesem Fall auf Grund des MRG ein tatsächlich unkündbarer Mietvertrag vorliegt und dadurch auch nur sehr eingeschränkte Dispositionen vom Fruchtgenussberechtigten möglich wären, war in dieser Entscheidung nicht relevant. 

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