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Aufteilung des Gewinnfreibetrages bei Substanzgewinnen

05.02.2014

Bei der Berechnung des Gewinnfreibetrages (GFB) sind neben dem laufenden Ergebnis auch Substanzgewinne (aus Kapital- und Immobilienvermögen), die mit dem besonderen Steuersatz von 25% besteuert werden, zu berücksichtigen. Der auf Basis des betrieblichen Gesamtgewinnes ermittelte GFB ist dann nach dem Verhältnis zwischen tarifsteuerpflichtigen Einkünften und Substanzgewinnen aufzuteilen.[1]

 




[1] Info des BMF vom 29.11.2013, BMF-010203/0594-VI/6/2013.

 

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