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Corona – Tax News Ungarn 19. März 2020

19.03.2020

Corona – Tax News Ungarn 19. März 2020

 

Die ungarische Regierung hat am 18. März 2020 ein erstes Hilfspaket für Unternehmen und Arbeitnehmer, die wegen dem Corona-Virus in Schwierigkeiten geraten sind, erlassen. Die wesentlichen Maßnahmen sind folgende:

 

  • Kredittilgungs-Moratorium bis zum 31.12.2020: Für alle, bis zum 18.3.2020 durch Kreditinstitute gewährten Unternehmens-  Privatkredite, Darlehen und Finanzleasing-Vereinbarungen gilt ein Tilgungsmoratorium, welches Kapitaltilgungen, Zinszahlungen und alle damit zusammenhängenden sonstigen Gebühren abdeckt. Die Frist kann von der Regierung später noch verlängert werden. Die reguläre Tilgung derartigen Schulden ist selbstverständlich weiterhin möglich.

 

  • Erleichterungen bei arbeitsrechtlichen Vorschriften: Im Interesse der Einhaltung der Epidemiemaßnahmen wurden die Regelungen des Arbeitsgesetzbuchs bis 30 Tage nach Ende der Gefahr gelockert. Das führt zu mehr Bewegungsspielraum für Dienstgeber in Bezug auf die Festlegung und die Änderung der arbeitsrechtlichen Vorgaben für Dienstnehmer:
    • Kürzere Fristen für die Bekanntgabe der Arbeitseinteilung möglich
    • Home-Office und Fernarbeit können vom Dienstgeber einseitig, ohne Zustimmung des Dienstnehmers angeordnet werden
    • Der Gesundheitszustand des Mitarbeiters wird kontrollierbar
    • Allfällige gegenteilige kollektivvertragliche Vereinbarungen treten außer Kraft.

 

  • Beitragserleichterungen für Dienstgeber in sog. „gefährdeten Branchen” bis zum 30.6.2020: Die Branchen Tourismus-, Unterhaltungs- und Filmindustrie sowie Gastgewerbe, Glücksspiel, darstellende Kunst, Eventorganisation und Sportdienstleistungen wurden zu sog. „gefährdeten Branchen” erklärt. Unternehmen in diesen Branchen müssen zwischen März und Juni 2020 – insgesamt vier Monate lang – keine Dienstgeberabgaben (dh. 17,5-%-iger Sozialbeitrag, Ausbildungsbeitrag) und von den Dienstgeberabgaben nur den 4 %-igen Gesundheitsbeitrag für Sachbezüge (insg. ma HUF 7.710 / Monat) bezahlen.

 

  • Aussetzung des Tourismusentwicklungsbeitrags: Unternehmen müssen den Tourismusentwicklungsbeitrag zwischen März und Juni 2020 weder erklären noch bezahlen.

 

  • Geschäftslokal-Kündigungsverbot für die „gefährdeten Branchen”: Mietverträge für Geschäftslokale von Unternehmen in den gefährdeten Branchen dürfen bis zum 30. Juni 2020 nicht gekündigt werden.

 

Höchstgrenze für den Gesamtkreditkostenindikator („THM”) von Verbraucherkrediten: Ab dem 19.3.2020 wird der Gesamtkreditindikator („THM”) für Verbraucherkredite, die nicht mit Pfandrechten besichert sind, auf den Nationalbank-Basiszins + 5% eingeschränkt. Beim jetztigen Basiszins von 0,9% entspricht dies einem THM-Wert von 5,9%..

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