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EKAER – verlängerter Übergangszeitraum

23.01.2015

Mit Hinblick auf die zahlreichen Fragen und Anmerkungen von den Anwendern des neuen Systems hat das Finanzministerium den Übergangszeitraum zur Einführung des EKAER-Systems bis zum 1. März verlängert. Das bedeutet in der Praxis, dass die Steuerprüfer bis diesem Zeitpunkt zwar prüfen jedoch keine Säumnisstrafen verhängen dürfen und auch keine Sicherheit auf die sog. „riskanten Waren” zu entrichten ist.

Es ist bereits eine Gesetzesänderung aufgrund der ersten Erfahrungen und Anmerkungen (Fragen und Beschwerden) für jene Themen geplant, welche ausschließlich durch eine Neuregelung gelöst werden können.

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