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FALCON Serie: Die ökosoziale Steuerreform

25.10.2021

Hier die ersten Eckpunkte der Reform:

Steuertarifsenkungen

  • Einkommensteuer

ab 1.7.2022: 30% statt 35% für Einkommensteile über € 18.000 bis € 31.000;

ab 1.7.2023: 40% statt 42% für Einkommensteile über € 31.000 bis € 60.000;

  • Körperschaftsteuer: Der Steuersatz soll im Jahr 2023 auf 24% bzw im Jahr 2024 auf 23% gesenkt werden.
  • Krankenversicherungsbeiträge: Die KV-Beiträge sollen für kleinere Einkommensbezieher ab 1.7.2022 auf bis zu 1,7% (derzeit 3,87%) gesenkt werden.

 

Entlastung für Unternehmen

  • Wiedereinführung eines Investitionsfreibetrages mit Ökologisierungskomponente (ähnlich der Investit­ions­prämie) – wahrscheinlich ab dem Jahr 2023,
  • Anhebung des Grundfreibetrages beim Gewinnfreibetrag von 13% auf 15% (vermutlich bereits ab dem Jahr 2022),
  • Erhöhung der Grenze für die Sofortabschreibung geringwertiger Wirtschaftsgüter von derzeit € 800 auf € 1.000 ab 1.1.2023.

 

Sonstige Entlastungsmaßnahmen

  • Einführung eines Mitarbeiter-Gewinnbeteiligungsmodells, bei dem ab 1.1.2022 bis zu € 3.000 Erfolgsbeteiligung jährlich steuerfrei ausbezahlt werden können.
  • Erhöhung des Familienbonus ab 1.7.2022 von derzeit € 1.500 auf € 2.000 pa bzw. für Studenten von € 500 auf € 650 pa. Der als Ersatz für den Familienbonus gewährte Kindermehrbetrag für Niedrigverdiener soll dann ebenfalls von derzeit € 250 schrittweise auf € 450 pa (im Jahr 2022 auf € 350, ab 2023 auf € 450) angehoben werden.

 

CO2-Steuer und Klimabonus

Kernstück der Ökologisierungsmaßnahmen ist die Bepreisung des CO2-Ausstoßes. Ab 1.7.2022 soll daher für eine Tonne CO2 ein Betrag von € 30 anfallen. Der Preis soll dann bis zum Jahr 2025 auf € 55 je Tonne ansteigen. Die Einnahmen, welche aus dieser CO2-Bepreisung erzielt werden, werden in Form des regionalen Klimabonus an die Steuerzahler zurückbezahlt. Die Rückvergütung ist ein gestaffelter Bonus, der unter Berücksichtigung der Infrastruktur und der öffentlichen Verkehrsanbindung zwischen € 100 und € 200 pro Person und Jahr liegen soll, wobei für Kinder ein Zuschlag von 50% geplant ist. Für besonders CO2-intensive Unternehmen soll nach deutschem Vorbild ebenfalls eine Entlastung erfolgen (sogenanntes „Carbon Leakage“). Kompensationen sind auch für die Land- und Forstwirtschaft geplant.

 

Die Details zu dieser Steuerreform sind gerade in Ausarbeitung. Wir werden Sie so schnell wie möglich über die konkrete Ausgestaltung informieren.

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