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Tax News: Achtung "Luxusvermieter"!

09.07.2018

Der VwGH hat sich in einer jüngsten Entscheidung[1] neuerlich zur fremdüblichen Miete bei der Vermietung von Luxusimmobilien geäußert. Die konkrete Entscheidung betraf die Vermietung einer Luxusimmobilie durch eine Privatstiftung an den Stifter. Der VwGH hielt in diesem Zusammenhang fest, dass es Sache der vermietenden Privatstiftung sei, Nachweise für einen funktionierenden Mietenmarkt vorzulegen. Erbringt die Privatstiftung diesen Nachweis nicht, ist es nach Ansicht des VwGH nicht zu beanstanden, wenn das Finanzamt die Ausmessung einer fremdüblichen Miete innerhalb einer Bandbreite von 3-5% der Anschaffungs- und Herstellungskosten des vermieteten Objekts vornimmt. Die Begründung des konkreten Prozentsatzes muss aber tragfähig sein.




[1] VwGH 22.3.2018, Ra 2017/15/0047.

 

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