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Tax News: Bilanzierung von Jubiläumsgeldrückstellung zum 31.12.2015

06.12.2015

Bei der Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellung werden künftige Ansprüche der Mitarbeiter auf Jubiläumsgeld inklusive Lohnnebenkosten abgegrenzt. Durch die Steuerreform 2015/2016 ist im Rahmen der Harmonisierung von Lohnsteuer und Sozialversicherung die SV-Befreiung für  Jubiläumsgeldzahlungen entfallen. Diese unterliegen daher ab 1. Jänner 2016 als Sonderzahlung der Sozialversicherung. Daher sind für die Berechnung der Jubiläumsgeldrückstellung jedenfalls bereits zum 31. Dezember 2015 zusätzlich Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung (ab 2016 einheitlich für Arbeiter und Angestellte: 20,98%[1]) sowie Beiträge zur betrieblichen Vorsorgekasse (sofern Mitarbeiter der Abfertigung Neu unterliegen) zu berücksichtigen. Während die Lohnnebenkosten (Dienstgeberbeitrag, Zuschlag zum DB, Kommunalsteuer und BVK-Beiträge) von rd 9,5% vom vollen Anspruchsbetrag zu ermitteln sind, sind die Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung mit der Höchstbeitragsgrundlage für Sonderzahlungen von € 9.720,00 (voraussichtlicher Wert für 2016) gedeckelt.


[1] Unter Berücksichtigung der Absenkung des IESG-Zuschlages um 0,1 % auf 0,35 % ab 1.1.2016 lt BGBl II 2015/375, vom 24. 11. 2015.

 

 

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