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Tax News: Budgetbegleitgesetz 2014 geht in Begutachtung

26.03.2014

Demnach soll bei Übertragung von Grundstücken innerhalb der Familie (Erbschaft, Schenkung und auch Verkauf) der dreifache Einheitswert als Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer herangezogen werden, ebenso bei Anteilsvereinigungen und beim Übergang aller Anteile. Bei Grundstücksübertragungen in der Landwirtschaft ist der einfache Einheitswert Bemessungsgrundlage.

Der bisher geltende Steuerfreibetrag des GrEStG iHv EUR 365.000 bei altersbedingter Betriebsübergabe soll bestehen bleiben.

Der Gesetzesentwurf trägt einerseits zur Verwaltungsvereinfachung durch die einheitliche Bemessungsgrundlage bei Grundbucheintragungsgebühr und Grunderwerbsteuer und andererseits zur Ersparnis unnötiger Kosten bei, weil die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens für Grundstücksübertragungen im Familienverband nicht erforderlich sein wird.

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