Sie sind hier

Tax News: CORONA und Dienstautos – Änderung der Sachbezugswerteverordnung

25.06.2020

Firmenautos, für die bereits vor dem 1.4.2020 ein gültiger Kauf- oder Leasingvertrag abgeschlossen wurde und die aufgrund der Corona-Krise noch nicht zugelassen werden konnten, wurde kurzfristig folgende Übergangsbestimmung in die Sachbezugswerte-VO[1] aufgenommen. Bei Erstzulassung dieser Firmen-Kfz bis zum 30.5.2020 kann weiterhin der bis zum 31.3.2020 geltende (niedrige) Sachbezugswert für die Privatnutzung des Firmenautos angewendet werden.




[1] BGBl II 221/2020.

 

Need help?

Contact us!