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Tax News: DBA Österreich - Montenegro

30.06.2015

Mit Montenegro wurde erstmals ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen[1]. Das Abkommen folgt weitgehend den Regeln des OECD-Musterabkommens. Zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist grundsätzlich das Anrechnungssystem vorgesehen. Lediglich wenn eine in Österreich ansässige Person eine nachhaltige aktive Geschäftstätigkeit in Montenegro ausübt oder dort auf Grund einer unselbständigen Tätigkeit steuerpflichtig wird, stellt Österreich die Einkünfte unter Progressionsvorbehalt frei. Das Abkommen ist mit 21.4.2015 in Kraft getreten und findet auf Steuerjahre Anwendung, die ab dem 1.1.2016 beginnen.




[1] BGBl III 2015/51 vom 4. 5. 2015.

 

 

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