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Tax News: Die Steuervorteile der Spende von Lebensmitteln

13.10.2015

Am 1.1.2015 ist eine Neuregelung des slowakischen ESt-Gesetzes bzgl. der Schenkung von Nahrungsmitteln in Kraft getreten. Die Regelung der EU-Kommission für die MWSt, laut der die Schenkung von Nahrungsmitteln an Bedürftige als die Verwendung von Ware für Geschäftszwecke anzusehen ist, wurde in das ESt-Gesetz aufgenommen, um den Geschenkgebern die Möglichkeit zu geben, ihren guten Namen zu fördern. Gemäß MWSt-Gesetz ist die unentgeltliche Warenlieferung für Geschäftszwecke, bei denen der Wert der Ware niedriger als 17 EUR ohne MWSt je Stück ist, nicht als Warenlieferung mit Gegenwert anzusehen. Daraus folgt, dass eine Gesellschaft, die der Nahrungsmittelbank der Slowakei (NBS) unentgeltlich Nahrungsmittel schenkt, bei denen die Vorsteuer abgezogen wurde und deren Wert die gesetzliche Grenze von 17 EUR ohne MWSt je Stück nicht überschritten hat, die MWSt auf diese geschenkten Nahrungsmittel nicht abzuführen muss.

Die Neuregelung des ESt gestattet dem Geschenkgeber den Anschaffungspreis der Nahrungsmittel als abzugsfähige Aufwendungen abzuziehen, wenn er die Nahrungsmittel der NBS geschenkt hat. Und das ohne Rücksicht darauf, ob der Preis der Nahrungsmittel vor dem Verfallstag bereits schrittweise herabgesetzt worden ist.

Voraussetzung ist selbstverständlich ein Vertrag mit NBS und der Nachweis der unentgeltlichen Übergabe der Nahrungsmittel an die NBS.

Autoren: Mag. Helmut Röhle, Ing. Dorota Kosperová, publiziert auch in DSIHK, AHK Newsletter 1/2015

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