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Tax News: Einnahmen-Ausgaben-Rechnung nachträglich aufgestellt?

26.06.2021

VwGH: Nachträglich erstellte Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist kein Wiederaufnahmegrund[1]
Eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung, die nach rechtskräftig ergangenem Steuerbescheid erstellt wird, stellt keine neu hervorgekommene Tatsache bzw kein neu hervorgekommenes Beweismittel, sondern ein neu entstandenes Beweismittel dar. Aus diesem Grund ist eine Wiederaufnahme mangels Wiederaufnahmegrund nicht möglich.




[1] VwGH Ra 2020/15/0105 vom 24.02.2021.

 

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