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Tax News: Erbschafts- und Schenkungssteuer durch die Hintertür?

24.10.2012

Der Verfassungsgerichtshof hat mit seinem Erkenntnis vom 21. September 2011, Zl. G 34, 35/2011, die Anknüpfung des Gerichtsgebührengesetzes an die Bemessungsgrundlagen des Grunderwerbsteuergesetzes zur Berechnung der Eintragungsgebühren im Grundbuch für verfassungswidrig erklärt und die maßgeblichen Bestimmungen mit Ablauf des 31. Dezember 2012 aufgehoben.

Das BMJ hat bekanntgegeben, dass der Begutachtungsentwurf zur Grundbuchsgebührennovelle (GGN) überarbeitet und den zahlreichen Stellungnahmen in Einzelbereichen Rechnung getragen worden ist. Laut Pressemeldung des BMJ soll ua Folgendes in der Regierungsvorlage geändert werden:

- bei den begünstigten Grundstückstransaktionen innerhalb der Familie (dreifacher Einheitswert, maximal 30% des Verkehrswerts als Bemessungsgrundlage für die Eintragungsgebühr) soll der Kreis der begünstigten Familienmitglieder erweitert werden. Weiters soll das Kriterium des „dringenden Wohnbedürfnisses“ und die Notwendigkeit eines „gemeinsamen Haushalts“ als Voraussetzung für die Begünstigung der unentgeltlichen Grundstückstransaktion entfallen.

- alle Anträge, die bis zum 31.12.2012 bei Gericht einlangen, sollen noch unter die derzeitige Rechtslage fallen.
 

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