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Tax News: EuGH- Zwangstrafen für verspätete Offenlegung zulässig

25.10.2013

Nach Ansicht des EuGH[1] ist die Regelung, dass bei verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses sofort und ohne Vorankündigung eine Mindestgeldstrafe von 700 € verhängt wird, zulässig.




[1] EuGH vom 26.9.2013, cC-418/11, TEXDATA Software

 

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