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Tax News für Pferdehalter: Pferdepauschalierungs-Verordnung

15.04.2014

Bekanntlich müssen seit 1.1.2014 für Umsätze aus der Pensions­haltung von Pferden sowie für die Vermietung von eigenen Pferden zu Reitzwecken 20 % Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und ans Finanzamt abgeführt werden[1]. Nicht buchführungspflichtige Unternehmer können im Gegenzug für die Pensionshaltung von Pferden rückwirkend ab 1.1.2014 pauschale Vorsteuern von 24 € pro eingestelltem Pferd und Monat geltend machen[2].




[1] Rz 2877 UStR.

[2] BGBL II 48 vom 10.3.2014.

 

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