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TAX News - Gewerbesteuer

19.02.2021
  • Ab dem Jahr 2021 wurde die Gewerbesteuerpflicht für provisorische Tätigkeiten abgeschafft. Eine Bautätigkeit, die weniger als 180 Tage dauert unterliegt daher nicht mehr der Gewerbesteuer. Ferner wurde die vorläufige Steuerpflicht von Unternehmen ohne inländischen Sitz oder Betriebsstätte ebenfalls abgeschafft.
  • Bei Mikro-, Klein- und mittelgroßen Unternehmen, deren Netto-Umsatz oder Bilanzsumme HUF 4 Mrd. nicht überschreitet beträgt die Gewerbesteuer - welche bis zum Ende 2020 höchstens 2% betrug - ab 2021 max. 1 %. Die Begünstigung gilt für Unternehmen, an dessen Standort der Gewerbesteuersatz im Jahr 2020 mehr als 1% war. Die Begünstigung ist nicht automatisch, es muss bis zum 25.2.2021 bei der Finanzbehörde beantragt werden.
  • Unternehmen, die mehrere Standorte haben, müssen ab 2021 nicht bei jeder betroffenen Gemeinde eine Steuererklärung einreichen, es reicht eine einzige Erklärung an die Finanzbehörde.

Bei verbundenen Unternehmen muss die Korrektur der Steuerbemessungsgrundlage wegen der Abweichung vom marktüblichen Preis auch in der Gewerbesteuer berücksichtigt werden (Transfer Pricing). Eine Minderung der Steuerbemessungsgrundlage wird ausschließlich dann anerkannt, wenn der Partner eine Erhöhung der Steuerbemessungsgrundlage erklärt.

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