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Tax News (HU) - Änderungen in der Gemeindesteuer 2018

05.09.2017

Die Gemeinden können in ersten zwei Kalenderjahren danach keine Steuer erhöhen, wenn der Steuersatz für eine bestimmte Zeit festgelegt wurde. Ab dem dritten Jahr kann der Steuersatz auch nur in dem Fall erhöht werden, wenn die Einnahme von der im ersten 10 Monate des vorangehenden Jahres erklärte und verhängte Steuer im Vergleich zu dem 10 Monate der vorangehenden 2 Jahre wesentlich gesunken ist. Der erhöhte Steuersatz darf zugleich nicht mehr als 30 Prozent des ursprünglichen Steuersatzes sein.

Das sog. One-Stop-Shop Verfahren wird auch auf die steuerlichen Anmeldungen der Gemeinden erweitert. Das Steueramt leitet die Daten an die Gemeinden aufgrund der von Firmengericht erhaltenen Informationen weiter.

Ab dem 20. November 2017 kann die Erklärung über die Ergänzung/Auffüllung der Gemeindesteuer durch das Steueramt eingereicht werden.

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