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Tax News - Körperschaftssteuer

01.02.2023

1)    Verlustvortrag
Das Gesetz verändert die Abzugsmöglichkeit der bis zum Ende 2014 entstandenen und noch nicht geltend gemachten Verluste. Bislang konnte der Verlustvortrag bis zum 50 % der Steuerbemessungsgrundlage geltend gemacht werden. Nach der neuen Regelung müssen bei der Bestimmung der 50 %-Grenze der Bemessungsgrundlage jene Korrekturposten außer Acht gelassen werden, die in der Erklärung aufgrund der Zinsabzugsgrenzen angeführt sind.

2)    Beendigung der Gruppenbesteuerung
Die Vorschrift für die Erklärung einer Steuervorauszahlung wird im Falle der Auflösung der Gruppenmitgliedschaft ohne Rechtsfolge sowie wegen der Auflösung der Gruppe geändert. Nach der Änderung muss die Steuervorauszahlung nicht innerhalb von 30 Tagen nach der Auflösung der Mitgliedschaft oder Gruppe, sondern innerhalb von 30 Tagen nach der zu Beendigung führende Umstände erklärt werden.

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