Sie sind hier

TAX News - Körperschaftsteuer

19.02.2021

Betriebsstätten

  • Der Begriff der Betriebsstätte wurde erweitert: So wird auch eine Dienstleistung einer ausländischen juristischen Person als ein betriebsstätten-begründender Tatbestand qualifiziert, wenn sie durch eine natürliche Person im Dienst- oder ähnlichem Rechtsverhältnis erbracht wird und die Dienstleistungserbringung in einem Zeitraum von 12 Monaten 183 Tage überschreitet. Die Regelung gilt in der Praxis dann, wenn das entsprechende DBA dies auch ermöglicht.
  • Eine Betriebsstätte entsteht auch dann, wenn die ausgeübte Tätigkeit einem Tatbestand des anwendbaren DBA-s entspricht und aufgrund der ungarischen innerstaatlichen Regeln sonst keine Betriebsstätte entstehen würde.
  • Bei Geschäften zwischen einem inländischen Steuerpflichtigen und seiner ausländischen Betriebsstätte kann der inländische Steuerzahler seine Bemessungsgrundlage mangels entsprechender Erklärung über die Erhöhung der Steuerbemessungsgrundlage – statt einer Verrechnungspreisanpassung - mit einem Teil der Aufwendungen, die der ausländischen Betriebsstätte zuzuordnen sind, reduzieren.

 

Sonstige Änderungen des Körperschaftsteuerrechts

  • Bei den echten Rechtsgeschäften von kontrollierten ausländischen Unternehmen – die in erster Linie auf die Erzielung eines Steuervorteils ausgerichtet sind - wurde der entsprechende Anteil an Dividenden oder Kapitalerträgen. - und der Kapitalgewinnanteil steuerfrei. Die „unechten“ Geschäfte und die Geschäfte der kontrollierten Unternehmen, die in Staaten ansässig sind, die auf der schwarzen Liste stehen, blieben hingegen steuerpflichtig.
  • Die Voraussetzung für die Minderung der Steuerbemessungsgrundlage wegen uneinbringlichen Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen ist nunmehr nicht die Meldung an die Finanzbehörde, sondern die Führung von gesonderten Aufzeichnungen über solche Geschäftsfälle.
  • Die Exit-Tax (Kapitalabzugssteuer) ist nunmehr auch auf Fälle der Verlagerung von Vermögensgütern und der Verlagerung der Geschäftstätigkeit einer inländischen Betriebsstätte anwendbar.
  • Ab 2021 wurde die Höchstgrenze der Entwicklungsreserve (derzeit HUF 10 Mrd.) abgeschafft. Allerdings ist die Höhe des steuerbemessungsgrundlagen-mindernden Postens weiterhin mit dem Ergebnis vor Steuern limitiert
  • Beim Kauf eines elektrischen Autos entfällt die Steuerbegünstigung der Investitionen, die der Energieeffizienz dienen.

Need help?

Contact us!