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Tax News: Neuordnung der Vertretungsbefugnisse der Steuerberater im WTBG

12.12.2013

Aufgrund der Neuordnung der Verwaltungsgerichtsbarkeit ab 1.1.2014 mussten auch die Vertretungsbefugnisse der Steuerberater im Wirtschaftstreuhandberufsgesetz an die künftige neue Rechtslage angepasst werden. Folgende wesentliche Änderungen im Berechtigungsumfang der Steuerberater treten mit 1.1.2014 in Kraft:

  • Vertretung in Abgabe- und Abgabestrafverfahren für Bundes-, Landes- und Gemeindeabgaben vor den Verwaltungsgerichten[1]
  • Beratung und Vertretung in Beitrags-, Versicherungs- und Leistungsangelegenheiten der Sozialversicherungen auch vor den Verwaltungsgerichten[2]
  • Vertretung bei den Einrichtungen des Arbeitsmarktservice, der Berufsorganisationen, der Landesfremdenverkehrsverbände und bei anderen in Wirtschaftsangelegenheiten zuständigen Behörden und Ämtern einschließlich der Vertretung vor den Verwaltungsgerichten[3].



[1] § 3 Abs 1 Z 3 WTBG.

[2] § 3 Abs 2 Z 3 WTBG.

[3] § 3 Abs 2 Z 7 WTBG.

 

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