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Tax News: Pauschalierte Werbungskosten für Vertreter sind um Kostenersätze zu kürzen

09.07.2018

Aufgrund einer VfGH-Entscheidung[1] wurde die VO[2] über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für Werbungskosten geändert. Ab der Veranlagung 2018 müssen Vertreter bei der Ermittlung des 5%igen Werbungskostenpauschales Kostenersätze des Dienstgebers (wie insbesondere Reisespesen und Diäten) vom Werbungskostenpauschale abziehen.




[1]VfGH vom  26.2.2018, V 45/2017-6.

[2] BGBl II 68/2018 vom 16.4.2018.

 

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