Sie sind hier

Tax News: Privatstiftung und Zwischensteuer- was sich ändert

07.02.2016

Künftig unterbleibt bei der Privatstiftung eine Be­steuerung mit Zwischensteuer insoweit bzw wird die Zwischensteuer insoweit gutgeschrieben, als Zuwendungen endgültig mit Kapitalertrag­steuer belastet sind. Damit soll entsprechend der jüngsten EuGH-Judikatur sichergestellt werden, dass bei einer nur teilweisen KESt-Ent­lastung der Zuwendung durch ein Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) die Zwi­schensteuer ebenfalls teilweise reduziert wird. Bei Auflösung der Privatstiftung kommt es hingegen nicht mehr wie bisher zu einer gänzlichen Gut­schrift der Zwischensteuer, sondern ebenfalls nur mehr insoweit die Letztzuwendun­gen mit Kapitalertragsteuer belastet sind. Außerdem ist noch der Stand des Zwischen­steuerkontos (dh die theoretisch mögliche Gut­schrift an Zwischensteuer) als zusätzliche Letzt­zuwendung anzusetzen[1].




[1] § 13 Abs 3 KStG, § 24 Abs 5 KStG.

 

Need help?

Contact us!