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Tax News: Schenkung melden?

06.12.2015

Wird eine Immobilie unter Zurückbehaltung des Wohnrechtes geschenkt, hat keine Schenkungsmeldung für das Wohnrecht zu erfolgen. Wird das Wohnrecht einem Dritten unentgeltlich weiter übertragen, ist eine Schenkungsmeldung zu erstatten, wenn die Freigrenzen überschritten werden.

Wird ein Geldbetrag zum Ankauf einer Immobilie geschenkt, liegt eine mittelbare Grundstücksschenkung vor, für die keine Schenkungsmeldung abzugeben ist. Kommt der Wohnungskauf nicht zustande und soll das Geld für einen späteren Kauf verwendet werden, ist nachträglich eine Schenkungsmeldung zu machen.

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